Rechtsprechung
VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 59 Abs. 1 und 3; AufenthG § 56
Erfolgreicher Eilantrag gegen Ausweisung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 1465/19
Kein besonders schwer wiegendes Interesse an der Ausweisung eines Ausländers, …
Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157
Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt nicht nur ein ordnungsgemäßes Entschließungsermessen voraus, sondern erfordert auch die Ausübung eines fehlerfreien Auswahlermessens (ausführlich hierzu VGH BW, B.v. 18.11.2020 - 11 S 1465/19 - juris Rn. 48 ff.). - BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige …
Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157
Ist das besondere öffentliche Interesse am Sofortvollzug der Ausweisung in einer den Formerfordernissen nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügenden Weise damit begründet worden, dass eine erneute Straffälligkeit des Antragstellers und damit verbundene Gefahren für die Allgemeinheit noch vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens verhindert werden sollen, erfordert die Verfahrensgewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (…vgl. BVerfG, B.v. 18.1.2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 17; B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946). - BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in …
Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157
Ist das besondere öffentliche Interesse am Sofortvollzug der Ausweisung in einer den Formerfordernissen nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügenden Weise damit begründet worden, dass eine erneute Straffälligkeit des Antragstellers und damit verbundene Gefahren für die Allgemeinheit noch vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens verhindert werden sollen, erfordert die Verfahrensgewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, B.v. 18.1.2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 17; B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946).
- BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157
Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung des Weiteren die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, B.v. 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275;… BayVGH, B.v. 14.3.2019 - 19 CS 17.1784 - juris Rn. 7, B.v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris Rn. 49 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02
Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene …
Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157
Unter diesen Umständen darf eine Abschiebungsandrohung "auf Vorrat" nicht ergehen (BVerwG, U.v. 10.07.2003 - 1 C 21.02 -, juris Rn. 13). - VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch …
Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157
Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung des Weiteren die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, B.v. 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; BayVGH, B.v. 14.3.2019 - 19 CS 17.1784 - juris Rn. 7, B.v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris Rn. 49 jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 13 ME 173/17
Anordnung einer aufenthaltsrechtlichen Meldepflicht; Erheblichkeit der mit dem …
Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157
Gerade die Bezugnahme auf ein Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG verdeutlicht, dass auch bei einem Terrorismusbezug der Gesetzgeber grundsätzlich die wöchentliche Meldepflicht als ausreichend ansieht, um den Überwachungszweck regelmäßig zu erreichen (OVG Lüneburg, B.v. 16.08.2017 - 13 ME 173/17 - juris, Rn. 11;… Hailbronner, Kommentar Ausländerrecht, 114. Aktualisierung Februar 2020, § 56 Rn. 8). - VGH Bayern, 14.03.2019 - 19 CS 17.1784
Rechtmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung wegen …
Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157
Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung des Weiteren die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, B.v. 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; BayVGH, B.v. 14.3.2019 - 19 CS 17.1784 - juris Rn. 7, B.v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris Rn. 49 jeweils m.w.N.). - VG Augsburg, 18.10.2012 - Au 6 K 12.30067
Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit
Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157
Das Verwaltungsgericht Augsburg verpflichtete die Bundesrepublik Deutschland daraufhin mit Urteil vom 18. Oktober 2012, dem Antragsteller die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen (Au 6 K 12.30067).